AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Goldstein Logistic Solution GmbH,
nachfolgend Shipago genannt.

Stand: 01.07.2014

1. Geltungsbereich

Für alle von Shipago erbrachten Transportdienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen sowie die einschlägigen internationalen Abkommen, sofern nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. 

Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Shipago (Frachtführer) finden auf die Transportleistung als solche die Geschäftsbedingungen der Transportunternehmen Anwendung, derer Shipago sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung bedient (Unterfrachtführer), soweit Shipago in den folgenden Bestimmungen konkret auf diese Geschäftsbedingungen verweist. In diesem Fall haben die Regelungen, auf die verwiesen wird, Vorrang vor den AGB von Shipago, wenn und insoweit sie von diesen abweichen. 

Als Versender im rechtlichen Sinne gilt diejenige Person/Firma, die Shipago mit der Vermittlung/Durchführung der Beförderung einer oder mehrerer Sendungen beauftragt. 
Unter einer Sendung sind die Dokumente und Waren zu verstehen, für die derselbe Frachtbrief ausgestellt ist und die für einen Auftraggeber von derselben Abholstelle an denselben Empfänger mit jedem von Shipago gewählten Verkehrsmittel befördert werden können, einschließlich Luft-, Straßen- und jeder sonstigen Beförderung. 

Angestellte, Beauftragte oder Unterfrachtführer von Shipago, insbesondere deren Abholer, sind nicht berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Shipago und die einschlägigen besonderen Bedingungen der Unterfrachtführer gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern sind nur gültig, wenn Shipago sich mit deren Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat. Dem formularmäßigen Hinweis der Vertragspartner auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen widerspricht Shipago hiermit ausdrücklich.

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auf unserer Internetseite einsehen.

2. Dienstleistungen von Shipago

Shipago arbeitet als Frachtführer mit einer Reihe anerkannter, international tätiger Transportunternehmen des Kurier- und Expressbereichs zusammen. Der Versender kann bei Shipago die Transportkosten für eine bestimmte Sendung berechnen lassen. Shipago ermittelt unter Berücksichtigung der kooperativen Versandpartner immer den bestmöglichen Preis und zeigt dem Kunden alle verfügbaren Versandtarife an. Nach Auswahl des gewünschten Tarifs kann der Versandauftrag direkt über die Internetseite von Shipago gebucht werden.

Shipago wird mit Auftragsbestätigung Vertragspartner des Versenders. Der Unterfrachtführer, der mit diesem Auftrag beauftragt wird, wird dem Kunden nach Vertragsabschluss mitgeteilt, sobald die zum Auftrag erforderlichen Paketscheine per E-Mail an den Auftraggeber versendet werden. Maßgebend für den Versand ist der auf dem Versandauftrag angezeigten Versandpreis. Shipago.de behält sich vor, bei Fehlern in der Preisberechnung oder aus anderen Gründen den Preis zu korrigieren oder den Auftrag zu Stornieren.

Unterfrachtführer sind grundsätzlich zur Einschaltung von Subunternehmern berechtigt.

Grundsätzlich bietet Shipago dem Versender drei unterschiedliche Möglichkeiten des Versands an, wobei Shipago bei der Erbringung der Leistung jeweils mit den unterschiedlichen Unterfrachtführern kooperiert. Im Einzelnen sind dies

  • „SameDay“-Zustellung = Zustellung am gleichen Tag.
  • „Expressversand“ = Zustellung über Nacht.
  • „Standardversand“ = Zustellung für weniger eilige Sendungen.

Einen Überblick über die üblicherweise genutzten Kooperationspartner findet sich hier.

Shipago und ihre Unterfrachtführer sind frei in der Wahl von Transportroute, -mittel und -art, auch unter Abweichung von den Angaben im Frachtbrief. Die über Shipago ermittelten Sendungslaufzeiten sind in Werktagen (Montag bis Freitag) angegeben und stellen lediglich Richtwerte dar. Sie gelten grundsätzlich nur für Ballungszentren, bzw. größere Städte.

3. Vertragsschluss; Vertragsverhältnis; Hinweise an den Kunden

Die über die Webseite abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend. Die Angebote wenden sich sowohl an Priivatpersonen sowie an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen.

Der Abschluss des Transportvertrages zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf der Webseite. Für einen wirksamen Vertragsschluss ist dabei Folgendes erforderlich: Vor Absenden seines Transportauftrags hat der Kunde die Möglichkeit, seine in das Auftragsformular von Shipago auf der Webseite eingegebenen und auf einer Bestätigungsseite zusammengefassten Daten zu kontrollieren und ggf. nochmals abzuändern. Mit dem Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ bestätigt der Kunde den zuvor eingegebenen Transportauftrag inklusiver sämtlicher angegebener Daten verbindlich und gibt damit ein Angebot im Rechtssinne gegenüber Shipago ab. Der Transportvertrag kommt mit Versenden der Auftragsbetätigung durch Shipago unter Mitteilung des Eingangs der Bestellung und ihrer inhaltlichen Einzelheiten, des den Transport ausführenden Transportunternehmens, der Auftragsnummer sowie der allgemeinen Versandinformationen per E-Mail an den Kunden zustande. Shipago speichert den zustande gekommenen Transportvertrag in Textform und sendet dem Kunden im Rahmen seiner Auftragsbestätigung ein entsprechendes Exemplar zu. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Exemplar samt AGB und der enthaltenen Widerrufsbelehrung (siehe hierzu ausführlich und unter Nennung der entsprechenden Voraussetzungen Ziffer 4 dieser AGB) für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.

Der Kunde verlangt und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Shipago bereits vor dem Ende der dem Kunden ggf. zustehenden Widerrufsfrist (siehe hierzu ausführlich und unter Nennung der entsprechenden Voraussetzungen Ziffer 4 dieser AGB) mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des Transportvertrages ist, beginnt. Dem Kunden ist bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch Shipago das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrecht vorzeitig erlischt.

Vertragsschluss und Kundendienstleistungen finden üblicherweise in deutscher Sprache statt, es sei denn, der Kunde hat hierfür auf der Webseite eine andere zur Verfügung stehende Sprachen gewählt. Der Austausch von Mitteilungen und Nachrichten zwischen Shipago und dem Kunden erfolgt üblicherweise per E-Mail, kann jedoch auch im Einvernehmen beider Parteien per Briefpost, Telefax, Telefon oder Live-Chat erfolgen.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass unser beauftragtes Transportunternehmen seine Dienstleistungen gegenüber Shipago rechtzeitig und vertragsgerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall und ist Shipago infolgedessen an der Leistungserbringung mittels dieses zuvor durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens dauerhaft gehindert, so wird dem Kunden eine bereits gegenüber Shipago erbrachte Gegenleistung erstattet und der Transportvertrag rückabgewickelt. Der Vorbehalt gilt nicht im Falle von nur kurzfristigem Leistungsverzug oder wenn Shipago die Nichtleistung selbst zu vertreten hat.

Der Kunde ist in der Regel zur vollständigen Voraus-Zahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet (Freimachung).

Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrages mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden. Shipago ist nicht verpflichtet, Schnittstellenkontrollen vorzunehmen.

4. Widerrufsrecht des Kunden

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (zur Definition siehe Ziffer 1 dieser AGB), steht ihm gemäß § 312 d BGB ein Widerrufsrecht zu. Über den Inhalt des Widerrufsrechts belehrt Shipago den Kunden wie folgt mit folgender Widerrufsbelehrung:

WIDERRUFSRECHT

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Goldstein Logistic Solution GmbH
Zum Scheider Feld 16
51467 Bergisch Gladbach

E-Mail: info@Shipago.de
Fax: +49 (0) 2202 24 92 92 8

WIDERRUFSFOLGEN

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachter Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Bei inanspruchnahme des Widerrufsrecht des geplanten Versands unmittelbach nach Buchung fällt eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR inkl. gesetzlicher MwSt. an. Bei inanspruchnahme des Widerrufsrecht nach übersenden des Versandlabels an den Auftraggeber fällt eine Gebühr in Höhe von 50% der Transportkosten inkl. gesetzlicher MwSt. an. Bei inanspruchnahme des Widerrufsrecht nach übergabe an den Abholfahrer fällt eine Gebühr in Höhe von 95% der Transportkosten inkl. gesetzlicher MwSt. an. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (zur Definition siehe Ziffer 1 dieser AGB), gilt vorbenanntes Widerrufsrecht nicht. Hiervon unberührt bleiben die Gewährleistungsrechte des Unternehmers nach diesen AGB.

Der Kunde ist verpflichtet, die von Shipago übermittelten AGB samt der enthaltenen Widerrufsbelehrung für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.

5. Vom Transport ausgeschlossene Sendungen

Vorbehaltlich einer vom Versender zu buchenden Spezial-Zustellung im Sinne von Ziffer 3 sind vom Transport ausgeschlossen Gegenstände

  • die unter nationale oder internationale Vorschriften über Gefahrgüter (z.B. die IATA) fallen,
  • die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für Personen, für andere beförderte Sendungen oder sonstige Sachen darstellen können,
  • deren Transport besondere Sicherheitsvorkehrungen oder eine Genehmigung von offizieller Stelle erfordert,
  • deren Versendung, Transport oder Lagerung im Absende-, Bestimmungs- oder einem Transitland verboten ist, gegen ein Aus- oder Einfuhrverbot oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt,
  • verbotene Gegenstände im Sinne der Anlage zu Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (VO (EG) Nr. 2320/2002).

Weiter sind insbesondere folgende Gegenstände vom Transport ausgeschlossen:

  • Zahlungsmittel, Telefonkarten und Prepaid-Karten, geldwerte Dokumente oder begebbare Wertpapiere (z.B. Geld, Kreditkarten, Schecks, Sparbücher, Wechsel, Wertpapiere);
  • Gegenstände von außergewöhnlich hohem Wert (z.B. Kunstwerke, Unikate, Antiquitäten, Edelsteine, Edelmetalle, Briefmarken, Münzen);
  • Kraftfahrzeuge aller Art
  • lebende Tiere und Pflanzen, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen;
  • Betäubungsmittel und Pharmazeutika, Waffen und Explosivstoffe, Lebensmittel und Alkohol, Tiefkühlgut, Tabakwaren;
  • Glas, Porzellan etc. sowie empfindliche Elektronik, gebrauchte und beschädigte Güter, Mobiltelefone

Weiter sind insbesondere folgende in der Liste Verbotener Gegenstände vom Transport ausgeschlossen: 
Verbotene Versandgegenstände
Für vom Transport ausgeschlossene Gegenstände kommt kein wirksamer Frachtvertrag zustande. 

Verderbliche oder temperaturempfindliche Güter, die nicht nach den vorstehenden Bestimmungen vom Transport ausgeschlossen sind, werden auf Gefahr des Versenders zum Transport angenommen; eine Spezialhandhabung erfolgt jedoch nicht. 

Shipago ist nicht verpflichtet, erteilte Aufträge oder Sendung daraufhin zu überprüfen, ob diese vom Transport ausgeschlossene Gegenstände bzw. verderbliche oder temperaturempfindliche Güter enthält oder eine Zollerklärung benötigt. Auch für den Fall, dass der Absender den auftrag oder die Sendung mit einem entsprechenden Hinweis auf einen vom Transport ausgeschlossenen Gegenstand, verderbliche bzw. temperaturanfällig Güter oder die eine Zollerklärung erfordernde Sendung versieht, kann er keine Rechte gegen Shipago geltend machen.

6. Pflichten des Versenders

Abholung/Bereithaltung: Der Versender ist verpflichtet, zur angegebenen Wunschabholzeit anwesend zu sein und die Sendung versandfertig bereitzuhalten. Die angegebene Zeit ist für Shipago und ihre Unterfrachtführer jedoch nicht verbindlich. Die Sendung muss insbesondere nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den gegenüber Shipago gemachten Angaben entsprechen und darf kein vom Transport ausgeschlossener Gegenstand im Sinne von Ziffer 5 sein. Bei Abweichungen ist der Versender Shipago zur Zahlung eventuell entstehender Mehrkosten verpflichtet. 

Anbringen des Frachtbriefs: Der Versender erhält den ausgefüllten Frachtbrief als PDF-Datei wenige Minuten nach dem Buchungsprozess per E-Mail von Shipago. Soweit der Frachtbrief nicht als Datei übersandt wird, sondern von dem Unterfrachtführer bei Abholung der Sendung mitgebracht, muss der Versender bei Abholung der Sendung den Frachtbrief selbst ausfüllen. Die Angaben im Frachtbrief müssen dabei mit den gegenüber Shipago elektronisch gemachten Angaben unbedingt übereinstimmen, damit der Frachtauftrag ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Bei Abweichungen sind die gegenüber Shipago elektronisch gemachten Angaben maßgeblich. Aus Abweichungen resultierende Mehrkosten trägt der Versender.

Anschrift: Die Anschrift des Empfängers ist in Übereinstimmung mit der üblichen Praxis im Bestimmungsland anzugeben; Sendungen, für die nur ein Postfach angegeben ist, werden nicht befördert. 

Verpackung/Kennzeichnung:  Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dem Abholer die Sendung in einer geschlossenen und stabilen Kartonverpackung zu übergeben, die für den konkreten Inhalt und den vereinbarten Transport geeignet ist und die den geltenden Verpackungsvorschriftensowie der allgemeinen Handelsübung entspricht. Die Sendung muss vom Versender ordnungsgemäß und eindeutig gekennzeichnet werden (Hinweise auf davon ausgehende Gefahren, Zerbrechlichkeit, Schadensgeneigtheit etc.) und mit dem von Shipago.de zur Verfügung gestellten Versandaufkleber versehen sein. 

Der Versender verpflichtet sich, Shipago und ihre Unterfrachtführer über alle besonderen, nicht offensichtlichen Eigenschaften der Sendung in Kenntnis zu setzen, die geeignet sind, erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der Dienstleistung zu haben. 

Zollformalitäten: Der Versender ermächtigt den von Shipago beauftragten Unterfrachtführer zur Durchführung der Zollformalitäten. Der Versender hat dem Frachtbrief alle im Einzelfall benötigten Dokumente und Informationen beizufügen und garantiert, dass er alle geltenden Zollvorschriften eingehalten hat. Shipago und ihre Unterfrachtführer sind nicht verpflichtet, die Angaben des Versenders auf ihre Richtigkeit zu überprüfen; sie haften unter keinen Umständen für ein Handeln oder Unterlassen des Versenders oder der Zollbehörden.

7. Haftung des Versenders

Werden Shipago oder ihren Unterfrachtführern Sendungen übergeben, die gemäß Ziffer 5 vom Transport ausgeschlossen sind, so erfolgt der Transport mangels eines wirksamen Frachtvertrages auf alleiniges Risiko des Versenders. Insbesondere gibt Shipago die allgemeine Sicherheitserklärung gem. VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang 6.4 hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Transportguts gegenüber Luftfrachtbeförderungsunternehmen oder Reglementierten Beauftragten ausschließlich auf Basis der vom Versender abgegebenen Auskunft ab.

Das gleiche gilt, wenn der Versender seine Pflichten gemäß Ziffer 6 verletzt hat.

Der Versender hat den aus Verstößen entstehenden Schaden zu ersetzen und stellt Shipago und ihre Unterfrachtführer von jeder diesbezüglichen Haftpflicht gegenüber Dritten frei.

Der Versender steht dafür ein dafür, dass er zur Aufgabe der Sendung berechtigt ist.

8. Begrenzung vom Sendungswert

Eine Begrenzung des Sendungswertes wird bei den Unterfrachtführern unterschiedlich benannt. Die Höhe des Warenwertes ist abhängig von dem uns eingesetzten Unterfrachtführer. Sollte der angegebene Warenwert die Höchstwerte überschreiten, so werden Sie von Shipago informiert und Ihnen ggf. eine Zusatztransportversicherung angeboten.

10. Nichtannahme und Aussetzung des Transports

Shipago behält sich und ihren Unterfrachtführern das Recht vor, Sendungen, die vom Transport ausgeschlossen, nicht zum Transport geeignet, nicht ausreichend für den Transport bezeichnet / verpackt sind oder nicht mit den erforderlichen Dokumenten ausgestattet sind, vom Transport auszuschließen, ihren Transport einzustellen und/oder diese an amtliche Stellen herauszugeben. Dies gilt auch für Sendungen, deren Inhalt oder Verpackung die Sicherheit von Personen oder Transportmitteln gefährdet oder andere Transportgüter beschädigen könnte.

11. Inspektions- und Korrekturrecht

Shipago, ihre Unterfrachtführer, Reglementierte Beauftragte im Sinne der VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang 6.2 und jede staatliche Behörde, insbesondere die Zollbehörden, sind ermächtigt, aber nicht verpflichtet, die übergebenen Sendungen zu öffnen und zu untersuchen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht oder Gefahr im Verzug ist. Shipago behält sich das Recht vor, festgestellte Gewichts- oder Volumenabweichungen im Frachtbrief zu korrigieren. Die alleinige Haftung des Versenders für die Richtigkeit seiner Erklärungen bleibt unberührt.

12. Zustellung

Die Ablieferung erfolgt mit befreiender Wirkung an jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesende Person, bei der keine begründeten Zweifel an deren Empfangsberechtigung bestehen. 

Die ordnungsgemäße Zustellung kann auch mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers und deren Reproduktion nachgewiesen werden. Diese Unterschrift soll die gleiche Gültigkeit wie eine herkömmliche Unterschrift auf Papier haben. 

Ist die Ablieferung der Sendung aus nicht von Shipago zu vertretenden Gründen nicht möglich,- hat der Versender alle durch Rücksendung, Entsorgung und/oder mehrere Anlieferungsversuche entstehenden Kosten zu tragen. 

Grundsätzlich werden Samstags-, Sonntags- sowie Feiertagsabholungen und -zustellungen nicht angeboten. Auf besonderen Wunsch des Versenders und ohne dass ein Anspruch darauf besteht, können diese Abholungen und Zustellungen gegen Aufpreis durchgeführt werden.

13. Preise / Zahlungsbedingungen / Zusatzleistungen und -kosten

Grundlage für die von Shipago berechneten und genannten Transportpreise sind die Angaben des Versenders. Bei festgestellter Unrichtigkeit kann der endgültig zu zahlende Preis hiervon abweichen. Der anzuwendende Tarif ergibt sich dabei aus der am Buchungstag gültigen Preisliste des jeweils vom Versender bezeichneten Unterfrachtführers. Durch unrichtige Angaben des Versenders entstandener Mehraufwand ist vom Versender zu tragen. Der Versender stellt Shipago von Ansprüchen der Unterfrachtführer wegen des entstandenen Mehraufwandes frei. 

In den Preisen nicht enthalten sind hoheitliche Gebühren, Zölle und andere Abgaben. Der Versender trägt auch sämtliche Ausgaben, die durch die Annahme der Sendung entstehen. 

Die Zahlung ist sofort nach Buchung fällig und kann mit Paypal oder LAstschrift erfolgen.

Eine Zahlung gegen Rechnung ist nur im kaufmännischen Verkehr möglich und erfordert eine vorherige Freischaltung von Shipago in Ihrem Kundenkonto . Wird eine Zahlung gegen Rechnung gewählt, so ist der Rechnungsbetrag spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Eine Rechnung gilt als drei Werktage nach Rechnungsdatum zugegangen, es sei denn, der Versender oder Empfänger beweist etwas anderes. Für fällige Beträge werden ab Fälligkeitsdatum bis zum Erhalt der Zahlung Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird. 

Wird die Rechnungssumme nicht 10 Tage nach Rechnungsstellung bezahlt, tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Verzugszinsen betragen im kaufmännischen Verkehr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. 
Der Versender ist verpflichtet, für bestimmte Leistungen des von ihm bezeichneten Unterfrachtführers, wie etwa Abliefernachweise, Adressberichtigung und zusätzliche Handhabung pro Paket, zusätzliche Beträge zu entrichten. 

Nimmt der Auftraggeber am Lastschrifteinzugsverfahren teil, ermächtigt er die Goldstein Logistic Solution GmbH den am Buchungstag fälligen Versandpreis seinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Der Auftraggeber weist sein Kreditinstitut unwiderruflich an, bei Nichteinlösung der Lastschrift dem Unternehmen (und/oder einem vom Ihm beauftragten Dritten) auf anforderung seinen Namen und seine Anschrift zur Geltungmachung der Forderung mitzuteilen. Wird die durch die Goldstein Logistic Solution GmbH angewiesene Lastschrift zurückgewiesen, ist Shipago berechtigt , neben den entstandenen Bankgebühren eine Aufwandsentschädigung in Höhe 8,00 EURO zzgl. einer Mahngebühr in in Höhe von 5,00 EURO inkl. MwSt. zu berechnen.

14. Haftung

Shipago haftet für den gänzlichen oder teilweisen Verlust oder für Beschädigung des Gutes während des Transports sowie für Überschreitung der Lieferfrist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, nach den nachfolgenden Absätzen:

Bei Verträgen mit Unternehmern über die Beförderung einer Sendung ist die Haftung von Shipago bei Verlust, Teilverlust oder Beschädigung der Sendung beschränkt auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht.

Ein Sonderziehungsrecht ist die Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Tag der Übernahme der Sendung zur Beförderung oder an den von den Parteien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen anwendet.

Eine Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist ist im unternehmerischen Verkehr auf den dreifachen Betrag der Fracht beschränkt. Bei Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen ist die Haftung wegen der Überschreitung der Lieferfrist ausgeschlossen.

Shipago gibt keine Geld-zurück-Garantie ab. Wenn und soweit der vom Versender bezeichnete Unterfrachtführer unter bestimmten Bedingungen das Recht gewährt, den Frachtpreis ganz oder teilweise zurückzuverlangen, so tritt Shipago hiermit bereits im Voraus alle diesbezüglichen Ansprüche gegen den Unterfrachtführer an den Versender ab.

Shipago haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die aufgrund unzureichender Verpackung durch den Versender entstanden sind. Desweiteren ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch Dritte, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten, Einwirkungen anderer Güter, Beschädigungen durch Tiere, natürliche Veränderungen des Transportgutes, schweren Diebstahl oder Raub entstanden sind, es sei denn, dass Shipago eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird.

Im grenzüberschreitenden Lufttransport haften wir für solche mittelbaren Schäden und Vermögensschäden, die entweder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren oder die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Shipago oder ihrer leitenden Angestellten oder durch Verletzung wesentlicher Pflichten entstanden sind. Wesentliche Pflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Versenders schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Im Übrigen ist im grenzüberschreitenden Luftverkehr eine Haftung für mittelbare Schäden und reine Vermögensschäden ausgeschlossen.

Die Haftungsbegrenzungen und -befreiungen hinsichtlich mittelbarer und unmittelbarer Schäden gelten nicht, wenn und soweit der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die Shipago, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen oder ihre Unterfrachtführer vorsätzlich oder grob fahrlässig oder in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen haben.

Die Angabe des Sendungswertes gegenüber Shipago dient neben der Festlegung des Sicherheitsstandards für den Transport der Sendung nur zur Prüfung der Wertgrenze und für Zollzwecke. Sie stellt weder eine haftungserhöhende Angabe des Wertes der Sendung noch eine Deklaration eines besonderen Interesses des Versenders an der Sendung dar.


Sollte es zu einem Schadensfall gekommen sein, muss der Auftraggeber den Schaden innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zustellung an Shipago.de melden. Sollte diese Frist überschritten sein, können wir keine Schadensmeldungen mehr akzeptieren. Die Meldung muss in Schriftform erfolgen. Eine telefonische Schadensmeldung ist nicht möglich. In der Schadensmeldung muss der Sachverhalt geschildert werden sowie Fotos der transportierten Sendugn. Diese Fotos muss die Ware sowie die Transportverpackung zeigen. Der Empfänger muss die Transportierten Gegenstände in der Orginalverpackung solange aufbewaren, bis eine vom Ausführenden Transportunternehmen Schadensbesichtigung erfolgen konnte.

15. Datenschutz

Shipago gewährleistet, dass die im Zusammenhang mit dem Transport anfallenden personenbezogenen Daten nur im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Shipago ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Auftrags beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis erfüllen zu können. Shipago gewährleistet die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Einzelheiten folgen aus der Datenschutzerklärung. 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche sich aus der Inanspruchnahme von Shipago resultierenden Streitigkeiten ist das materielle deutsche Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts maßgebend.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Bergisch Gladbach.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine solche wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.